Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Chiptuning-Profis.com
(Stand: April 2015)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde; zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u. a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
§ 1 Tuning / Garantie
Wir gewähren keine Garantie bei Motor- und Getriebeschäden.
Eine Garantieversicherung kann separat abgeschlossen werden.
§ 2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Im Sinne einer zügigen Abwicklung bitten wir Sie, sich im Falle eines Widerrufs mit uns in Verbindung zu setzen, um die weitere praktische Vorgehensweise erläutern zu können. Bei Rücksendung der Ware bitten wir Sie, vorher mit uns in Kontakt zu treten. Die Verfahrensweise über die Rücksendung wird mitgeteilt. Unfreie Pakete werden von uns nicht angenommen.
Händler-Slave-Geräte können nur gegen Gebühr oder durch die Bestätigung des Master-Gerätes freigegeben werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen (aufgrund von Update Akivierungen).
Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 3 Erstattung/Stornierung
Eine Erstattung für gekaufte Credit-Pakete kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum Ihrer Rechnung erfolgen, vorausgesetzt, dass Sie noch keine Credits von dem betreffenden Paket verwendet haben.
Tuningfiles-Download bietet keine Erstattung oder neue Credits für heruntergeladene Dateien an. Eine Rücksendung von Dateien wird nur aufgrund technischer Probleme mit der Datei nach dem alleinigen Ermessen von Chiptuning-Profis.com in Betracht gezogen.
§ 4 Lieferung
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich zugesagt.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorauskasse oder Nachnahme zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Chiptuning-Profis.com berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Ist Chiptuning-Profis.com ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, so ist Chiptuning-Profis.com berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 6 Zahlung, Aufrechnung
a) Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung, Abnahme oder bei Eintritt des Annahmeverzuges gem.
§ 7 und Aushändigung/Zugang der Rechnung, soweit nichts anderweitig schriftlich vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig. Wurde der Auftrag auf der Grundlage eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt für den Eintritt der Fälligkeit die Bezugnahme auf diesen.
b) Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages tritt unabhängig von etwaigen Erstattungsansprüchen des Auftraggebers gegen Dritte oder eine Versicherung (Haftpflicht, Kasko) ein. Im Falle einer Abtretung dieser Ansprüche an uns wirkt diese nur sicherungshalber, nicht erfüllungshalber.
c) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselkosten gehen zulasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
d) Skonti und Rabatte werden nur gewährt, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart wurden.
e) Eine Beanstandung der Rechnung ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Zugang möglich.
f) Der Auftraggeber kann wegen einer Forderung gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Macht der Auftraggeber einen berechtigten Mangel geltend, so kann er Zahlungen nur in einem dem Mangel angemessenem Umfang zurückbehalten.
g) Ist der Auftraggeber Unternehmer, so sind wir berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Auftraggeber wird über die Art der Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
h) Soweit wir von unserem Recht gebrauch machen, eine Vorauszahlung zu verlangen, sind wir bei Nichtzahlung berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheit zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Chiptuning-Profis.com. Der Kunde darf bis auf Widerruf ihm gelieferte Ware in seinem Handelsgeschäft im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder bei Ratenzahlung/Zahlungsaufschub nur unter Vereinbarung eines (verlängerten) Eigentumsvorbehaltes für Chiptuning-Profis.com an seinen Abnehmer weiterverkaufen. Kommt der Kunde gegenüber Chiptuning-Profis.com in Zahlungsverzug, dann gelten die Forderungen des Kunden aus Verkauf von Vorbehaltsware an seine Abnehmer als an Chiptuning-Profis.com sicherheitshalber abgetreten. Auf Verlangen von Chiptuning-Profis.com hat der Kunde die Adressen der Abnehmer von Vorbehaltsware und die Höhe der Wiederverkaufspreise zum direkten Einzug mitzuteilen. Die Forderung aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware erlischt nicht dadurch, dass der Kunde oder sein Abnehmer die Forderung zum Gegenstand eines Kontokorrents machen. Im Falle der Verarbeitung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware mit nicht gehörenden Sachen erwirbt Chiptuning-Profis.com einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Kunden berechneten Lieferpreises einschließlich der MwSt. kommt der Kunde gegenüber Chiptuning-Profis.com in Zahlungsverzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, ist Chiptuning-Profis.com aufgrund seines Eigentumsvorbehalts ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen und auf die Kosten des Kunden freihändig zu veräußern. Der Kunde oder, bei verlängertem Eigentumsvorbehalt, sein Abnehmer sind verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfänden noch als Sicherheit geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die unter Chiptuning-Profis.com -Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die nach § 7 Satz 3 abgetretenen Forderungen ist der Kunde verpflichtet, Chiptuning-Profis.com hiervon sofort zu unterrichten und Chiptuning-Profis.com bei der Freigabebemühung zu unterstützen, ggf. selbst Rechtsbehelfe zugunsten von Chiptuning-Profis.com einzulegen.
§ 8 Fertigstellung, Abnahme
a) Liefer- und Fertigstellungstermine sind für uns nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich zugesagt werden. Von diesem Termin kann abgewichen werden, wenn Zulieferungen ohne unser Verschulden nicht termingerecht erfolgen oder der Termin aufgrund höherer Gewalt oder unverschuldeter Betriebsstörungen nicht eingehalten werden kann.
b) Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und entsteht dadurch eine Verzögerung, ist dem Auftraggeber unverzüglich ein neuer Fertigstellungstermin zu nennen.
c) Können wir den verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermin ohne Verschulden nicht einhalten, besteht hinsichtlich der dadurch bedingten Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz.
d) Nach erfolgreicher Installation teilen wir dem Auftraggeber die Funktionsfähigkeit der Software/ Fertigstellung mit. Wir sind verpflichtet, den Auftraggeber über jede Verzögerung unverzüglich zu unterrichten und ihm einen neuen Fertigstellungstermin zu benennen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
e) Innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung der Funktionsfähigkeit erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung durch beide Vertragsparteien. Das Ergebnis wird protokolliert. Nach erfolgreicher Funktionsprüfung hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären und sein Fahrzeug abzuholen.
f) Erklärt der Auftraggeber nicht unverzüglich die Abnahme, können wir ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Werden innerhalb dieser Frist keine Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich erklärt, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist.
g) Kommt der Auftraggeber in Verzug der Annahme, sind wir berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu berechnen. Das Fahrzeug kann nach unserem Ermessen auch anderweitig ordnungsgemäß abgestellt werden. Die Kosten und die Gefahren aus der Aufbewahrung trägt der Auftraggeber.
h) Wünscht der Auftraggeber die Überführung des Fahrzeuges, erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr. Unsere Haftung bei Verschulden richtet sich nach § 11.
§ 9 Nutzungsbefugnis, Urheberrechte
a) Die Tuningsoftware ist unser geistiges Eigentum und unterliegt in vollem Umfang dem Urheberrechtsschutz.
b) Die Tuningsoftware darf nur für das Fahrzeug genutzt werden, für das diese entwickelt wurde. Sie darf nicht kopiert, geändert oder vervielfältigt werden.
c) Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Software werden nicht eingeräumt.
d) Verkauft der Auftraggeber die Software bzw. das Fahrzeug, in das die Software installiert wurde, weiter, so gelten die hier genannten Bedingungen uneingeschränkt auch für den neuen Eigentümer. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit den Käufer dahingehend aufzuklären.
e) Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, uns jede Weitergabe der Software unverzüglich schriftlich unter Angabe der Adresse des neuen Eigentümers anzuzeigen.
§ 11 Beanstandungen
Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Ausführung aus einwandfreiem Arbeit und Material. Bestellt ein Unternehmer hat er den Vertragsgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und etwaige Beanstandungen geltend zu machen und Nachbesserungen zu beantragen.
Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
Speziell abgestimmte Tuningchips / Tuningdaten sind vom Umtausch generell ausgeschlossen.
§ 11 StVZO
Der Kunde verpflichtet sich, nach der Softwareoptimierung durch die Firma Chiptuning-Profis.com, seinen PKW/LKW gemäß der StVZO anzumelden.